flusskreuzfahrt.net

Über uns

flusskreuzfahrt.net ist ein Ratgeber rund um Flusskreuzfahrten. Die Seite verzeichnet die Anlegeorte an Rhein, Main, Donau, Rhône, Seine und Nil, von Rüdesheim und Boppard über Dürnstein und Melk bis Luxor und Assuan, jeweils mit Lage am Fluss, Karte und Zuordnung zum Fahrtgebiet. Dazu kommen Porträts der Reedereien, die auf diesen Flüssen fahren. Wir sind keine Reederei und kein Reisevermittler.

Verkauft wird eine Flussreise über den Namen des Flusses, gefahren wird sie von Anlegestelle zu Anlegestelle. Im Reiseplan steht dann Aschach, Emmersdorf oder Kom Ombo, und hinter diesen Namen steckt einmal eine Altstadt in Gehweite und einmal ein Steg, von dem der Bus erst losfährt. Genau diese Zuordnung nehmen wir vor: welcher Ort an welchem Fluss liegt, wo das Schiff dort festmacht und zu welchem Fahrtgebiet zwischen Oberrhein, Wachau, unterer Donau und Nil er gehört. Wer noch nicht gebucht hat, sieht darüber, welche Orte zu einer Route gehören; wer den Reiseplan schon in der Hand hält, kann die Namen darin einordnen.

Fakten im Überblick

Website
flusskreuzfahrt.net, redaktioneller Ratgeber zu den Anlegeorten der Flusskreuzfahrt
Thema
Anlegeorte und Fahrtgebiete an Rhein, Main, Donau, Rhône, Seine und Nil
Datengrundlage
eigene Redaktion: die Anlegeorte mit Lage am Fluss, Karte und Zuordnung zum Fahrtgebiet, dazu Porträts der Reedereien
Betreiber dieser Website
Cruise Media GmbH, Ulrichstein, Deutschland
Inhalt
Anlegeorte, Flussregionen von Oberrhein bis Nil, Landgänge, Reedereien

Was diese Seite nicht ist

flusskreuzfahrt.net ist ein redaktioneller Ratgeber, kein Buchungsportal. Wir verkaufen keine Reisen, weder selbst noch über einen Buchungspartner, und geben auch keine Preise aus: die Buchung läuft über die Reederei oder das Reisebüro deiner Wahl. Hochsee-Kreuzfahrten lassen wir bewusst weg, ebenso Fähren, Hotels, Flüge und Pauschalreisen. Wir sind auch kein Stadtführer für die Orte am Fluss: Was hier steht, ist auf den Landgang von wenigen Stunden zugeschnitten, nicht auf einen mehrtägigen Aufenthalt.

Stand: 7. August 2026